Verkehrsrecht (zivilrechtliche Ansprüche)

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheiten der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einem Gesetz erfasst werden und es ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht eines der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.

Eine mögliche Einteilung erfolgt in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (z.B. Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheide). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (z.B. Gewährleistungsrecht beim Autokauf) und Verkehrshaftungsrecht (z.B. Schadenersatz bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch den Straßenbaulastträger).

Eine weitere mögliche Unterteilung des Verkehrsrechts ist eine Einteilung in allgemeines Verkehrsrecht und besonderes Verkehrsrecht.

Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag eines jeden Bürgers von großer Bedeutung.

Es umfasst im Wesentlichen folgende Teilbereiche:

Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z.B. Haftung bei Unfällen) und das  Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Durchführung von Reparaturen an Fahrzeugen etc.)

Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder und Verwarnungen)

Fahrerlaubnisrecht

Zulassungsrecht

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsrecht (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist somit typisches Ordnungsrecht, für dessen Durchführung der Bund zuständig ist. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z.B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft) aber auch Beliehene, Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut sind – das bekannteste Beispiel hierfür ist der TÜV.

Das Straßenverkehrsrecht (als „Recht der Straße“) ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden, jedoch gilt auch das Straßenverkehrsrecht auf (nicht gewidmeten) Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet. Es findet überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zuständig ist, wo also öffentlicher Verkehr stattfindet.

Eine der größten Vereinigungen von auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten in Deutschland sind die ADAC-Vertragsanwälte, denen der Kollege Joachim Weckel angehört.