Arbeitsrecht

Das enge Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet vielfältiges Konfliktpotential. Die Änderung von Arbeitsbedingungen (z.B. Versetzungen), die Zahlung und Änderung von Gehalt, Rechte und Pflichten während Arbeitsunfähigkeitszeiten, Schlechtleistungen und Abmahnungen sind nur einige Beispiele für Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Klassische Streitpunkte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind die Kündigung oder die Erteilung eines Zeugnisses bzw. dessen Inhalt.  

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Dienstvertragsrecht

Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn eine Partei sich zur Leistung von bestimmten
Diensten verpflichtet, und die andere Partei sich bereit erklärt, für diese
Dienste eine Vergütung zu leisten (§ 611 BGB). Wichtig bei diesem Vertragstyp
ist, dass der Auftragnehmer sich zwar zu einer Leistung aber nicht dazu
verpflichtet, dass ein Erfolg eintritt.

 

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Erbrecht

Zur erfolgreichen Weitergabe von Vermögen bedarf es einer sorgfältigen Planung, bei der wir Sie gerne unterstützen, sei es im privaten Bereich oder in der Unternehmensnachfolge.

Trotz der immensen Wichtigkeit dieses Themas verfügt ein Großteil der in Deutschland lebenden Personen über kein Testament und damit keine geplante Erbfolge, sodass es häufig zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Kosten kommt, ebenso wie zu ungewünschter und unnötiger Erbschaftssteuerbelastung. Hier sollten Freibeträge berücksichtigt und ausgeschöpft werden.

 

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Familienrecht

Im Familienrecht werden Sie bei uns in allen Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, im Kindschafts-, Lebenspartnerschafts-, und Abstammungsrecht umfassend beraten. Unsere Beratung und Vertretung im Familienrecht konzentriert sich auf folgende Bereiche:

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Gewerblicher Rechtschutz

Gewerblicher Rechtsschutz ist der klassische Sammelbegriff für geistige Schutzrechte. Dieser Rechtsbereich wird in erster Linie durch die technischen Schutzrechte, also das Patent und das Gebrauchsmuster geprägt. Der Vielseitigkeit menschlicher Ideen folgend geht diese Rechtsmaterie jedoch weit über den klassisch technischen Bereich hinaus. Auch die Ergebnisse menschlicher Kreativität aus anderen Bereichen wie etwa der Designentwicklung (Geschmacksmuster) fallen in dieses Spektrum, wobei bisweilen auch originär urheberrechtliche Themen zum Mittelpunkt der Beratung werden können.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Unternehmerisches Handeln vollzieht sich heute überwiegend in Gesellschaften. Zu unseren Mandanten zählen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ebenso wie
Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften und Vereine sowie Partnerschaftsgesellschaften und eine Vielzahl von GmbH & Co.KGs.

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Immobilienrecht

Im Immobilienrecht bieten wir neben der anwaltlichen Leistung im Hinblick auf die Prüfung von Grundstückskaufverträgen schon aufgrund unseres großen Notariats mit drei Notaren alle Angebote des Grundstücksrechts. Hierbei begleiten wir Sie beim Kauf und Verkauf von Grundstücken und Wohnungseigentum, nebst den entsprechenden Grundbucheintragungen. Wir beraten Sie über Begriffe wie Kaufpreisfälligkeit, Übergabe, Sachmängelhaftung, Vollstreckungsunterwerfung, Auflassungsvormerkung und Belastungsvollmacht.

Wir erteilen Ihnen Notarbestätigungen, fordern Unbedenklichkeitsbescheinigungen an, ebenso wie Löschungsbewilligungen.

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Steuerrecht

Steuern – notwendiges Übel zur Finanzierung unseres Gemeinwesens. Weshalb Steuerrecht? Weil es für die Steuererhebung, -bemessung, -festsetzung und –durchsetzung einer jeweiligen Rechtsgrundlage bedarf. Damit stellt es ein „weites Feld“ im Bereich des öffentlichen Rechts dar und bedarf mitunter juristischer Begleitung neben dem vorrangig betreuenden Steuerberater. Insbesondere dann, wenn steuerverfahrensrechtliche Fragen, wie z. B.  in finanzgerichtlichen Verfahren, eine entscheidende Bedeutung gewinnen, was zum „klassischen Berufsbild“ des Juristen zählt.

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Vertragsrecht

Durch das Bürgerliche Gesetzbuch haben wir in Deutschland ein einheitliches Zivilrecht seit dem 01.01.1900. Dadurch können höchst unterschiedliche Lebenssachverhalte einer rechtlichen Regelung zugeführt werden. Es ermöglicht dem Juristen Begriffe wie „Verfügung“, „Einwilligung“ und „Vollmacht“ allgemein zu definieren und auf eine Vielzahl von Einzelfällen anzuwenden.

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Verkehrsrecht (zivilrechtliche Ansprüche)

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheiten der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einem Gesetz erfasst werden und es ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht eines der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.

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