BGH begrenzt Elternhaftung für illegales Filesharing über Tauschbörsen durch ihre Kinder – Wer haftet statt dessen?

26.11.2012

In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (Urteil v. 15.11.12, BGH I ZR 74/12), dass Eltern für das illegale Musiktauschen ihrer minderjährigen Kinder im Internet nicht haften, wenn sie diese zuvor über die Illegalität von Tauschbörsen ausreichend belehrt haben. Eine Belehrung reicht jedenfalls bei einem solchen Kind aus, das grundlegende Gebote und Verbote der Eltern auch sonst befolgt.

Anders als es einige Instanzgerichte bislang beurteilt haben, müssen die Eltern die Nutzung des Internets durch ihr Kind nun grundsätzlich nicht mehr überwachen, den PC prüfen oder diesen etwa durch technische Maßnahmen teilweise sperren.  Zu derartigen Maßnahmen sind die Eltern erst verpflichtet, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ihr Kind Rechtsverletzungen im Internet begeht.

Das Urteil entlastet die Eltern. Es könnte aber dazu führen, dass die Musikindustrie jetzt gegen die Kinder direkt vorgeht. Minderjährige Kinder über 7 Jahren können deliktsfähig und somit haftbar sein. Wir raten daher davon ab, als Täter sofort sein eigenes Kind zu benennen. Belehren sollte man seine Kinder aber auf jeden Fall. Damit der Beweis hierüber im Ernstfall geführt werden kann, sollte die Belehrung vom Kind unterschrieben und in Anwesenheit weiterer Personen abgegeben werden.